§1 – Buchung / Vertragsabschluß
Veranstalter des Camps und Campleiter ist Sven Fischer. Die Anmeldung zum SchoolsoutcamP sollte über unsere Homepage oder in Schriftform, per Mail erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und nach Kapazität berücksichtigt. Maßgebend hierfür ist das Eingangsdatum in unserem Haus. Telefonische Anfragen oder Reservierungen gelten in keinem Fall als Anmeldung. Das Mindestalter beträgt 6 Jahre, das Höchstalter 12 Jahre. Bitte das entsprechende Camp auswählen und alle notwendigen Angaben machen. Der Vertrag kommt mit dem Bezahlen der Anmeldegebühr und der anschließenden „finalen“ schriftlichen Bestätigung zustande.
§2 – Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Plakaten/Flyern, sowie aus den Angaben auf den Social Media Seiten, sowie Homepage. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals (Trainer/Übungsleiter) vor Ort.
§3 – Zahlungsinformationen
Der Rechnungsbetrag wird nach der Anmeldung (per Überweisung) fällig. Sollte die Zahlung nicht bis spätestens 20 Tage vor Campbeginn überwiesen sein, besteht die Möglichkeit dass die Teilnahme von der Campleitung storniert wird um dadurch einem anderen Kind die Möglichkeit der Teilnahme zu ermöglichen. Nach Eingang des Rechnungsbetrages erhalten Sie eine finale Teilnahmebestätigung.
Die Zahlung (Überweisung) ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Name: Schools out Camp
IBAN : DE25 5455 0010 0193 6068 03
BIC: LUHSDE6AXXX
Sparkasse Vorderpfalz
Verwendungszweck:
Name des teilnehmenden Kindes, Camptermin, Camport
Beispiel Verwendungszweck:
Markus Mustermann, 22.-25. Juli in Speyer
§4 – Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Die Veranstalter können in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Wenn bei witterungsbedingten Umständen die Teilnahme zur Gefahr der Teilnehmer führt
b) Wenn der Teilnehmer die Veranstaltung trotz mehrfacher Ermahnung der Trainer das Fußballcamp nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nach einer Kündigung besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren.
§4.1 – Stornierungen von Teilnehmern
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, ist die Campleitung berechtigt, Storno- bzw. Ausfallgebühren, bezogen auf den Angebotspreis für Veranstaltungen, wie folgt zu berechnen:
Bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Campbeginn werden 50% des Teilnahmepreises fällig.
Wird die Campteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
§5 – Haftung
Wegen Wetter- oder sonstig bedingten Ausfällen der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme der Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen übernimmt die Campleitung keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung des Camps und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.
§6 – Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Campleitung alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der Campleitung durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
Über gesundheitliche Beeinträchtigung eines Teilnehmers oder die Einnahme von Medikamenten muss die Campleitung im Vorfeld über das Anmeldeformular informiert worden sein.
§7 – Foto-, und Filmrechte
Mit der Anmeldung erklären Sie sich dazu bereit, dass wir Fotos/Videos Ihres Kindes im Rahmen des Fußballcamps für unsere Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien (Social Networks, Homepage, usw.) honorarfrei verwenden dürfen.
§8 – Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Speyer, Stand 07/2019